Studierende der RWTH Aachen zahlen keine Studiengebühren – allerdings müsst ihr jedes Semester zur Rückmeldung einen Semesterbeitrag bezahlen. Dieser beträgt in diesem Wintersemester 303,49 €. In diesem Artikel wollen wir euch erklären, wie dieser zustande kommt, wer darüber entscheidet und was mit eurem Geld passiert.

Wie kommt der Semesterbeitrag zustande?
Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Mobilitätsbeitrag (182,31 €), dem Sozialbeitrag (98,00 €) und dem Studierendenschaftsbeitrag (13,18 €) zusammen.  

Der Mobilitätsbeitrag
Der Begriff „Mobilitätsbeitrag“ ist eigentlich nur ein bürokratisches Wort für den Preis des Semestertickets. Dieser liegt im Wintersemester bei 182,31 €. Davon sind 176,40 € für das Deutschlandticket und 5,91 € für die Erweiterung nach Süd-Limburg (Niederlande).  

Der Preis des Deutschlandtickets ist mit monatlich 29,40 € an 60 % des Preises des 49 € Tickets gekoppelt. Der Preis für die Erweiterung in den Niederlanden wird Stellvertretend für die Studierenden der RWTH verhandelt durch den AStA, das Finanzreferat und der Vorsitz des Mobilitätsausschusses. 

Der Sozialbeitrag
Mit dem Sozialbeitrag wird die Arbeit des Studierendenwerks (StW) unterstützt. Dieser beträgt im Sommersemester 2024 108,00 €. 

Der Sozialbeitrag wird vorrangig genutzt, um die Preise für das gastronomische Angebot (die Mensen) so gering, wie möglich zu halten. Die Höhe wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks festgelegt, 4 der 9 Plätze dort sind mit Studierenden besetzt. Drei Studierende kommen von der RWTH und eine*r kommt von der FH. Gewählt werden unsere drei Vertreter*innen vom Studierendenparlament. 

Der Studierendenschaftsbeitrag
Den kleinsten Teil am Semesterbeitrag macht der Studierendenschafts Beitrag aus. Im Wintersemester beträgt dieser 13,18 €. Davon gehen 6,85 € an den AStA. Mit diesem Geld werden zum Beispiel die Fahrradwerkstatt, die Beratungsangebote (unter anderem die Anwälte), Veranstaltungen für die Kultur und die politische Bildung, kurzfristige Sozialdarlehen und die studentischen Wahlen finanziert. Auch die Verwaltungskosten des AStA und Aufwandsentschädigungen für Projektleitende, welche sich besonders für die Studierendenschaft einsetzen, kommen aus diesem Topf. Wenn ihr genau wissen wollt, wie viel Geld wohin fließt, dann könnt ihr das im Haushaltsplan (https://www.stud.rwth-aachen.de/satzung-ordnungen-bekanntmachungen/ ) des AStAs nachlesen. 

Der zweithöchste Teil des Studierendenschafts Beitrag ist mit 2,00 € der Betrag für die Fachschaften. Fachschaften sind die studentischen Vertretungen in den Fachbereichen der RWTH und somit ein Teil der studentischen Selbstverwaltung. Die Fachschaften vertreten Studierende gegenüber den Fakultäten, organisieren die Erstiwoche und sind in der Regel die erste Anlaufstelle bei Problemen im Studium. Insgesamt teilt sich unsere Studierendenschaft in 18 Fachschaften. 

Mit 1,50 € folgt der Beitrag für die Kinderbetreuung. Damit werden günstige KiTa Plätze finanziert, die Studierenden mit Kind zur Verfügung stehen. Mit 1,10 € wird das Sportreferat finanziert, welches Sportgruppen finanziell unterstützt und gegenüber der Hochschule vertritt. Aktuell geht 50 Cent in den studentischen Hilfsfonds. Dieser Topf wird für langfristige Sozialdarlehen für Studierende in finanziellen Notlagen genutzt. Das Queerreferat erhält 53 Cent und das Hochschulradio erhält 50 Cent. Außerdem wird der Semesterbeitrags-Härtefonds mit 20 Cent unterstützt. Aus diesem werden Rückerstattungen des Semesterbeitrags in sozialen Härtefällen finanziert. Mehr dazu findet ihr hier. Festgesetzt und kontrolliert werden die Beiträge vom Studierendenparlament und dessen Ausschüssen. 

Erhöhung des Sozialbeitrages

Die Erhöhung des Sozialbeitrages wurde in diesem Semester neben den gestiegenden Materialkosten maßgeblich aufgrund der folgenden Punkte beschlossen:

  • Ab dem 1.3.2024 gibt es eine Tarifsteigerung im TVöD die auf das Jahr 2024 gerechnet die Kosten für das Personal um 4 % steigen lässt.
  • Der Zuschuss des Landes an das StW Aachen verringert sich um 444.000 € im Jahr 2024. Insgesamt bleibt der Zuschuss, welcher an alle Studierendenwerke in NRW ausgezahlt wird gleich, auf Grund stärkerer Umsatzerlöse bei den anderen Studierendenwerken im Jahr 2022 erhält das StW Aachen aber weniger Zuschuss als im Vorjahr.
  • Früher wurden Teile der Belegschaft über eine GmbH, die StW Aachen SERVICE GmbH angestellt. Durch dieses Konstrukt hatten diese Angestellten nicht den Anspruch nach Tarifvertrag einer Anstalt des öffentlichen Rechts bezahlt zu werden. Zum 1.1.2024 wurden die Mitarbeitenden aus dieser GmbH in die AöR überführt. Dies wurde durch den Verwaltungsrat Mitte letzten Jahres beschlossen. Durch die Anwendung eines anderen Tarifvertrags entstehen hierdurch höhere Aufwendungen im Jahr 2024.

Die Mensapreise für Studierende bleiben durch die Erhöhung vorerst stabil, für alle anderen Mensagäste wird es eine Preisanpassung geben, die die oben beschriebenen Mehrkosten abbildet.

Welche Gründe gibt es, für eine Erstattung des Semesterbeitrages?
Es gibt unterschiedliche Gründe, die einen dazu berechtigen, sich einen Teil des Semesterbeitrages erstatten zu lassen: 

Der Mobilitätsbeitrag kann in den folgenden Fällen (teilweise) erstattet werden: 

  • Behinderung oder chronische Erkrankung 
  • Frühzeitige Exmatrikulation 
  • Verspätete Immatrikulation 
  • Beurlaubung 
  • Besitz eines Deutschlandtickets von einer anderen Uni/Fachhochschule
  • Studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs von mehr als 4 Monaten
  • Sozialer Härtefall (hier wird zusätzlich der Studierendenschaftsbeitrag erstattet; Mehr Infos dazu gibt es hier.) 

Mit Ausnahme der Erstattung bei einem sozialem Härtefall ist eine Nutzung des Semestertickets nach der Erstattung nicht möglich. Mehr Infos dazu findet ihr hier. 

Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden. Eine Befreiung erfolgt bei einer Beurlaubung aus den folgenden Gründen: 

  • Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes 
  • Auslandsstudium 
  • Krankheit, Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes
  • Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern/Innen oder  eines in gerader Linie Verwandten (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel) 

Der Antrag zur Rückerstattung des Sozialbeitrages wird beim Studierendensekretariat der RWTH gestellt, das Formular, welches dort eingereicht werden soll könnt ihr hier downloaden.

Wie hat sich der Semesterbeitrag entwickelt?
Sicherlich ist euch aufgefallen, dass der Semesterbeitrag in den vergangenen Jahren oft gestiegen ist. Ihr könnt euch das Wachstum auch in der Grafik anschauen. Für die Beitragssteigerung gibt es einige Gründe: 

  1. Die Kosten für das Semesterticket steigen regelmäßig. Die Preissenkung erfolgt aufgrund des Wechsels zum Deutschlandtickets.
  2. Es gab eine stufenweise Erhöhung des Sozialbeitrages. Die Höhe des Beitrages ist hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass über die letzten 30 Jahre das Land NRW seinen Zuschussanteil am Beitrag reduziert hat und somit mehr und mehr Kosten des Studierendenwerks durch die Studierendenschaft gedeckt werden mussten.
  3. Der Studierendenschaftsbeitrag schwankt von Semester zu Semester. Der genaue Beitrag hängt stark davon ab, wie die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr aussieht, wodurch der Beitrag schonmal um einige 10-Cent schwankt.

(mda)